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   LG Berlin, 05.09.2002 - 65 T 64/02   

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https://dejure.org/2002,23961
LG Berlin, 05.09.2002 - 65 T 64/02 (https://dejure.org/2002,23961)
LG Berlin, Entscheidung vom 05.09.2002 - 65 T 64/02 (https://dejure.org/2002,23961)
LG Berlin, Entscheidung vom 05. September 2002 - 65 T 64/02 (https://dejure.org/2002,23961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherungszweck der Verpfändung des Sparkontos als Mietkaution

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstweilige Verfügung des Mieters gegen Auszahlung des verpfändeten Sparkontos; Mietkaution

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2003, 742
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus LG Berlin, 05.09.2002 - 65 T 64/02
    Sicherungszweck der Verpfändung des Sparkontos als Mietkaution ist es allein, dass sich der Vermieter wegen seiner Ansprüche, insbesondere wegen seiner während und nach Beendigung des Mietverhältnisses und nach Rückgabe der Mietsache noch bestehenden Ansprüche aus dem Mietverhältnis aus der Sicherheit auf einfache Weise befriedigen können soll (vgl. BGH, WuM 1981, 106; von Martius in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., III.A Rdnr. 766).
  • OLG Frankfurt, 25.09.1990 - 5 U 109/90

    Einstweilige Verfügung gegen Inanspruchnahme aus Bürgschaft

    Auszug aus LG Berlin, 05.09.2002 - 65 T 64/02
    Damit ist der vorliegende Fall mit einer gewöhnlichen Bürgschaft vergleichbar, bezüglich derer der Schuldner eine einstweilige Verfügung gegen den Gläubiger auf Unterlassung der Inanspruchnahme des Bürgen erwirken kann (vgl. Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 940 Rdnr. 18; OLG Frankfurt/Main, DB 1990, 2259), ohne dass es - wie bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern - auf einen Rechtsmissbrauch des Gläubigers ankommt.
  • LG Berlin, 20.07.2017 - 67 S 111/17

    Wohnraummiete: Vorläufiger Rechtsschutz des Mieters gegen die Inanspruchnahme der

    Das indes greift bei einer gesetzlich angeordneten oder vertraglich vereinbarten Pflicht zur insolvenzfesten Anlage der Sicherheit und damit in jedem Fall bei einem - hier gegebenen - Wohnraummietverhältnis zu kurz (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 5. September 2002 - 65 T 64/02, GE 2003, 742, juris Tz. 3; LG Darmstadt; a.a.O. Tz. 3; Emmerich, a.a.O. Rz. 26).
  • LG Darmstadt, 11.09.2007 - 25 S 135/07

    Wohnraummiete: Mietkaution als Sicherheit bei strittigen Ansprüchen

    2 Auch nach der Auffassung der Berufungskammer kann ein Wohnungsmieter im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen, dass der Vermieter die Einziehung der Forderung aus dem bei einem Bankinstitut verpfändeten Mietkautionskonto unterlässt (vgl. auch Amtsgericht Bremen, Beschluss vom 15.05.2007 - 4 C 166/07 - Landgericht Darmstadt, Beschluss vom 13.12.2004 - 11 T 11/04 - Amtsgericht Lichtenberg, Urteil vom 01.04.2004 - 4 C 1002/04 - Landgericht Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03 - Amtsgericht Tiergarten, Urteil vom 11.03.2003 - 6 C 290/03 - Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.09.2002 - 65 T 64/02 -).
  • AG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 33 C 3695/17

    Kann Zugriff auf verpfändetes Kautionssparbuch per einstweiliger Verfügung

    Es ist umstritten, ob der Mieter im Wege der einstweiligen Verfügung den Zugriff des Vermieters auf ein verpfändetes Kautionssparbuch verhindern kann (bejahend: LG Darmstadt, Beschluss vom 13.12.2004 - 11 T 11/04; LG Wuppertal, Urteil vom 27.11.2003 - 9 S 194/03; LG Berlin, Beschluss vom 05.09.2002 - 65 T 64/02; verneinend: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2008 - 8 W 34/08; LG Berlin, Beschluss vom 21.03.2013 - 18 T 45/13; AG Charlottenburg, Beschluss vom 12.01.2011 - 203 C 1001/11; KG, Beschluss vom 08.05.2008 - 8 W 33/08; LG Berlin, Beschluss vom 15.01.2007 - 62 T 5/07).
  • LG Potsdam, 21.06.2007 - 11 S 192/06

    Wohnraummiete: Verhinderung des Zugriffs des Vermieters auf das Kautionssparbuch

    14 Soweit ein Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Berlin, GE 2003, 742; LG Wuppertal vom 13.12.2004 ZMR 2005, 193 sowie vom 27.11.2003, MZM 2004, 298; AG Lichtenberg vom 01.04.2004, MN 2004, 266; AG Tiergarten vom 11.03.2003, NN 2003, 298) einen Verfügungsgrund in vergleichbaren Fällen bejaht hat, wird im allgemeinen darauf abgestellt, dass der Vermieter als Pfandgläubiger das Bestehen eines Pfandrechts und der Pfandreife beweisen muss.
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